Sachkundenachweis Niedersachsen
(Hundeführerschein)

In Niedersachsen ist es für Ersthundehalter/in Pflicht, den Sachkundenachweis für Hundehalter (§3 des NHundG) in Theorie und Praxis abzulegen.

Die theoretische Prüfung muss der zukünftige Hundehalter vor der Anschaffung des Hundes ablegen. Die praktische Prüfung muss innerhalb des ersten Jahres nach der Aufnahme der Hundehaltung abgelegt werden.

Als zertifizierter Hundetrainer der Tierärztekammern S-H & Nds. bin ich berechtigt, die theoretische und praktische Prüfung abzunehmen und die Bescheinigungen auszustellen.

Die Terminvereinbarungen sind individuell und kurzfristig möglich.